Viele Tagesstrukturen verlangen Elternbeiträge, die sich nach dem Einkommen richten. Das ist fair, aber nur, wenn das System verständlich ist und sauber umgesetzt wird. Dieser Artikel zeigt die zwei gängigen Modelle, was als Einkommen zählen kann und wie Sie mit Belegen umgehen.
Was die Kantone vorgeben
Ob Sie einkommensabhängige Tarife anbieten müssen, hängt vom Kanton und oft von der Gemeinde ab. Einige Beispiele:
- Aargau: Die Erziehungsberechtigten tragen die Kosten, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohngemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern (Kinderbetreuungsgesetz, § 4). Wie die Gemeinde das umsetzt, regelt sie selbst.
- Luzern: Laut der Dienststelle Volksschulbildung sind die Elternbeiträge in den Tagesstrukturen einkommensabhängig zu gestalten. Sie sollen höchstens 30 Prozent der Betriebskosten decken.
- Zürich: Die Gemeinden legen die Tarife in einem Reglement fest. Die Beiträge dürfen höchstens kostendeckend sein. Das Volksschulamt empfiehlt, sie am Einkommen der Eltern auszurichten.
- Zug: Die Gemeinden leisten Beiträge an die Kosten der schulergänzenden Betreuung. Beantragen Eltern einen reduzierten Elternbeitrag, dürfen die Gemeinden die nötigen Steuerdaten elektronisch bei der kantonalen Steuerverwaltung abrufen (Schulgesetz, § 43).
Arbeiten Sie im Auftrag einer Gemeinde, gilt in der Regel deren Tarifreglement. Klären Sie, ob Sie die Tarife selbst berechnen oder ob die Gemeinde das übernimmt.
Modell 1: Einkommensstufen
Bei einem Stufenmodell teilen Sie die Einkommen in Bereiche ein. Jeder Bereich hat einen festen Tarif.
Vorteile: Einfach zu erklären, leicht in einer Tabelle darzustellen, schnell nachzuprüfen.
Nachteile: An den Grenzen entstehen Sprünge. Eine Familie mit etwas mehr Einkommen zahlt plötzlich deutlich mehr. Je weniger Stufen, desto grösser der Sprung.
Die Luzerner Umsetzungshilfe zeigt eine solche Stufentabelle als mögliche Aufteilung, mit fünf Stufen nach steuerbarem Einkommen und getrennten Beiträgen für die einzelnen Betreuungselemente.
Modell 2: lineare Formel
Bei einer linearen Formel steigt der Tarif mit dem Einkommen gleichmässig an, zwischen einem Mindest- und einem Höchsttarif.
Vorteile: Keine Sprünge. Jeder zusätzliche Franken Einkommen erhöht den Tarif nur ein wenig.
Nachteile: Schwerer zu erklären, Eltern können den Tarif nicht einfach in einer Tabelle ablesen. Sie brauchen einen Rechner oder eine klare Formel im Reglement.
Beispielrechnung
Alle Zahlen in diesem Beispiel sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung.
Eine Tagesstruktur verrechnet für ein Nachmittagsmodul mindestens CHF 12.00 und höchstens CHF 42.00. Unter CHF 40'000 massgebendem Einkommen gilt der Mindesttarif, ab CHF 120'000 der Höchsttarif.
Lineare Formel:
Tarif = CHF 12.00 + (Einkommen − CHF 40'000) × (CHF 30.00 ÷ CHF 80'000)
- Familie A, Einkommen CHF 35'000: Mindesttarif CHF 12.00
- Familie B, Einkommen CHF 70'000: CHF 12.00 + CHF 30'000 × 0.000375 = CHF 23.25
- Familie C, Einkommen CHF 100'000: CHF 12.00 + CHF 60'000 × 0.000375 = CHF 34.50
Dieselben Familien im Stufenmodell:
| Massgebendes Einkommen | Tarif pro Modul |
|---|---|
| bis CHF 50'000 | CHF 12.00 |
| CHF 50'001 bis 80'000 | CHF 22.00 |
| CHF 80'001 bis 110'000 | CHF 32.00 |
| über CHF 110'000 | CHF 42.00 |
Familie A zahlt CHF 12.00, Familie B CHF 22.00, Familie C CHF 32.00.
Der Sprung an der Grenze: Eine Familie mit CHF 79'900 zahlt CHF 22.00, eine mit CHF 80'100 zahlt CHF 32.00. Bei zwei Modulen pro Woche und 38 Schulwochen sind das CHF 760.00 mehr im Jahr, für CHF 200.00 mehr Einkommen. Wenn Sie mit Stufen arbeiten, wählen Sie deshalb eher mehr und kleinere Stufen.
Runden Sie Tarife aus einer Formel auf fünf Rappen, damit die Rechnungen übersichtlich bleiben.
Was ist das «massgebende Einkommen»?
Hier liegt die eigentliche Arbeit. Legen Sie im Reglement genau fest, was zählt. Typische Fragen:
- Welche Zahl aus der Steuerveranlagung? Das steuerbare Einkommen ist einfach zu finden, enthält aber bereits viele Abzüge. Manche Reglemente gehen vom Reineinkommen aus und rechnen eigene Abzüge.
- Zählt Vermögen? Manche Modelle rechnen einen Teil des Vermögens über einem Freibetrag zum Einkommen dazu. So zahlt eine Familie mit kleinem Lohn, aber grossem Vermögen nicht den Mindesttarif.
- Wer gehört zum Haushalt? Regeln Sie, ob das Einkommen einer Partnerin oder eines Partners im gleichen Haushalt mitzählt, auch ohne Heirat, und wie Sie getrennte Eltern behandeln.
- Familiengrösse: Ein Abzug pro Kind oder ein Geschwisterrabatt berücksichtigt, dass grössere Familien mehr Ausgaben haben.
Wie unterschiedlich das geregelt sein kann, zeigt der Kanton Luzern: Für die neuen Betreuungsgutscheine im Vorschulbereich verweist das kantonale Kinderbetreuungsgesetz beim massgebenden Einkommen auf die Regeln der Prämienverbilligung (§ 14). Die Umsetzungshilfe für die Tagesstrukturen arbeitet in ihrer Beispieltabelle dagegen mit dem steuerbaren Einkommen. Wenn Ihre Gemeinde bereits eine Definition verwendet, übernehmen Sie diese. Das spart Erklärungen.
Belege: Was verlangen Sie, und wann?
Legen Sie fest, welche Unterlagen Eltern einreichen:
- die letzte definitive Steuerveranlagung
- bei Quellensteuer den Lohnausweis
- bei neuer Situation (Stellenwechsel, Trennung, Geburt) aktuelle Belege
Halten Sie zudem fest, was ohne Belege gilt. Bewährt hat sich die Regel: Wer keine Unterlagen einreicht, zahlt den Höchsttarif. So ist niemand gezwungen, sein Einkommen offenzulegen, und Sie müssen nicht nachfassen.
Regeln Sie auch, wann neu gerechnet wird: einmal pro Schuljahr und zusätzlich auf Gesuch, wenn sich das Einkommen wesentlich verändert hat. Definieren Sie, was «wesentlich» heisst, zum Beispiel eine Veränderung um einen bestimmten Prozentsatz.
Datenschutz nicht vergessen
Steuerunterlagen sind vertraulich. Nur wer den Tarif berechnet, sollte sie sehen. Bewahren Sie sie getrennt von der übrigen Kinderakte auf und löschen Sie sie, wenn Sie sie nicht mehr brauchen. Die Luzerner Dienststelle Volksschulbildung empfiehlt bei ausgelagerten Tagesstrukturen sogar, dass die Gemeinde die Elternbeiträge selbst festlegt und einkassiert, unter anderem wegen Datenschutz und Steuergeheimnis. Mehr dazu im Artikel Datenschutz bei Kinderdaten.
Ein Muster-Tarifreglement mit einkommensabhängiger Reduktion finden Sie kostenlos bei unseren Vorlagen. Wie die Tarife danach mit der Gemeinde abgerechnet werden, lesen Sie unter Subventionsabrechnung mit der Gemeinde. Weitere Informationen für Ihren Betrieb finden Sie auf der Seite für Tagesstrukturen.
Checkliste
- kantonale und kommunale Vorgaben geklärt
- Modell gewählt: Stufen oder Formel
- Mindest- und Höchsttarif festgelegt
- massgebendes Einkommen genau definiert (Steuerzahl, Vermögen, Haushalt, Kinder)
- Belege und Regel ohne Belege festgelegt
- Neuberechnung bei veränderten Verhältnissen geregelt
- Umgang mit Steuerunterlagen intern abgesprochen
Quellen
- Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG), SAR 815.300 – Kanton Aargau
- Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen: Ergänzung zur Umsetzungshilfe – Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern
- Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG), SRL 887 – Kanton Luzern
- Elternbeiträge Tagesstrukturen – Volksschulamt Kanton Zürich
- Schulgesetz, BGS 412.11 – Kanton Zug
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorgaben von Kanton und Gemeinde gehen vor.