Der erste Schultag im August kommt jedes Jahr, und mit ihm neue Kinder, neue Stundenpläne und manchmal neue Tarife. Wer erst im Juli mit der Planung beginnt, gerät leicht unter Druck. Dieser Artikel zeigt, was Sie in welcher Reihenfolge erledigen, damit der Wechsel ins neue Schuljahr ruhig gelingt.
Rückwärts planen
Beginnen Sie mit dem ersten Betreuungstag und rechnen Sie zurück. Ein möglicher Ablauf, den Sie an Ihre Verhältnisse anpassen:
- Januar bis März: Bedarf klären, Wiederanmeldung starten, Tarife und Reglement überprüfen
- April und Mai: Anmeldungen auswerten, Plätze zusagen, Personalbedarf planen, Änderungen am Reglement beschliessen lassen
- Juni: Einsatzplan erstellen, Ferien- und Jahreskalender festlegen, Elternbrief vorbereiten
- Juli: altes Jahr abschliessen
- August: Start mit Einführung neuer Kinder und Mitarbeitender
Wenn Sie im Auftrag einer Gemeinde arbeiten, stimmen Sie die Termine mit ihr ab. Im Kanton Luzern etwa erheben die Gemeinden den Bedarf an Tagesstrukturen einmal pro Jahr. Im Kanton Zürich empfiehlt das Volksschulamt, den Bedarf für das nächste Schuljahr frühzeitig zu erheben, um Wartelisten zu vermeiden.
Wiederanmeldung: mehr als ein Häkchen
Auch Familien, die bleiben, sollten ihre Anmeldung jedes Jahr bestätigen. Nutzen Sie die Gelegenheit, alle wichtigen Angaben zu aktualisieren:
- gewünschte Tage und Module
- Telefonnummern, Adressen und abholberechtigte Personen
- Allergien, Unverträglichkeiten und Medikamente
- Fotoeinwilligung
- bei einkommensabhängigen Tarifen: aktuelle Einkommensnachweise
Setzen Sie eine klare Frist und sagen Sie, was passiert, wenn sie verstreicht. Ob ein Platz automatisch weiterläuft oder neu beantragt werden muss, sollte im Reglement stehen. Hinweise zur Formulierung finden Sie im Artikel Abmeldefristen sinnvoll regeln. Für Zürcher Tagesstrukturen hält das Volksschulamt fest, dass eine Anmeldung für ein Schuljahr verlangt werden kann, eine Kündigung aber jeweils auf Ende Semester möglich sein muss.
Stundenpläne stehen oft erst spät fest. Erlauben Sie deshalb eine provisorische Anmeldung und eine kurze Frist für Anpassungen, sobald die Familien den Stundenplan kennen. Melden Sie danach jeder Familie schriftlich zurück, welche Tage und Module definitiv gebucht sind. So gibt es im August keine Überraschungen, weder für die Eltern noch für Ihr Team.
Tarife und Reglement überprüfen
Der Schuljahreswechsel ist der natürliche Zeitpunkt für Tarifanpassungen. Prüfen Sie:
- Kosten: Haben sich Löhne, Lebensmittelpreise, Miete oder Lieferantenpreise verändert?
- Auslastung: Welche Tage oder Module sind voll, welche kaum belegt?
- Einkommensstufen: Stimmen Grenzen und Reduktionen noch? Mehr dazu im Artikel Tarife nach Einkommen berechnen.
- Regeln: Gab es im vergangenen Jahr wiederkehrende Streitfragen, etwa bei Abmeldungen oder Krankheit? Dann gehört die Lösung ins Reglement.
Klären Sie früh, wer Änderungen beschliessen muss, ob Vorstand, Mitgliederversammlung oder Gemeinderat, und planen Sie die Termine entsprechend. Kündigen Sie neue Tarife mit genügend Vorlauf an, damit Familien vor der Wiederanmeldung wissen, was sie erwartet.
Ferienplan und Jahreskalender
Ihr Kalender richtet sich nach dem der Schule, und der kann sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Im Kanton Zürich bestimmen die Volksschulen ihre Ferien und schulfreien Tage selbst; verbindlich sind nur der Schulbeginn und die Weihnachtsferien. Im Kanton Luzern veröffentlicht die Dienststelle Volksschulbildung einen Ferienplan der Gemeinden, der Unterschiede zwischen den Gemeinden zeigt.
Besorgen Sie sich deshalb früh den Ferienplan jeder Schule, deren Kinder Sie betreuen, und halten Sie fest:
- Schulferien und ob Sie in dieser Zeit Ferienbetreuung anbieten
- Feiertage und Brückentage
- schulfreie Tage wegen Weiterbildung oder Anlässen der Schule
- Tage, an denen Ihr Angebot aus eigenen Gründen geschlossen ist, etwa für eine Teamweiterbildung
Verteilen Sie den Kalender mit dem ersten Elternbrief und hängen Sie ihn im Betrieb auf.
Personal und Gruppen
Sobald die Anmeldungen vorliegen, wissen Sie, wie viele Kinder an welchen Tagen kommen. Daraus ergeben sich Gruppen, Einsatzplan und Personalbedarf. Denken Sie an:
- Verträge und Pensen für das neue Jahr
- Stellvertretungen für Krankheit und Ferien
- Einführung neuer Mitarbeitender, inklusive Allergieliste und Notfallablauf
- Ablaufdaten von Notfallmedikamenten und Erste-Hilfe-Material
Das alte Jahr sauber abschliessen
Bevor das neue Jahr beginnt, sollte das alte erledigt sein:
- Finanzen: offene Rechnungen mahnen, Guthaben zurückzahlen, Belege vollständig ablegen
- Abrechnung: Belegungszahlen und Elternbeiträge für die Gemeinde oder den Vorstand zusammenstellen, solange alles noch präsent ist
- Daten: Personendaten müssen gelöscht oder anonymisiert werden, wenn sie für den Zweck nicht mehr nötig sind, ausser es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Der EDÖB nennt für Vereine als Beispiel die zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Jahresrechnungen und Buchungsbelege. Gesundheitsangaben ausgetretener Kinder brauchen Sie dagegen nicht mehr. Mehr dazu im Artikel Datenschutz bei Kinderdaten.
- Rückblick: Was lief gut, was nicht? Ein kurzes Teamgespräch und, wenn möglich, Rückmeldungen von Eltern liefern Ideen für das neue Jahr.
- Material: Inventar prüfen, Defektes ersetzen, Bastelmaterial und Spiele ergänzen
Ein guter Start
Der erste Eindruck zählt. Ein Elternbrief vor dem Start beantwortet die wichtigsten Fragen: Zeiten, Kontakt, Abmeldung bei Krankheit, Kalender, was mitzubringen ist. Ein Muster finden Sie unter Vorlagen.
Planen Sie für die ersten Wochen etwas mehr Personal oder Zeit ein. Neue Kinder, besonders aus dem Kindergarten, brauchen Orientierung, und auch die Abläufe mit Schule, Küche und Eltern spielen sich erst ein.
Checkliste
- Zeitplan rückwärts vom ersten Betreuungstag erstellt
- Wiederanmeldung mit Frist und Aktualisierung aller Angaben
- Tarife und Reglement geprüft, Änderungen rechtzeitig beschlossen und angekündigt
- Ferienpläne aller betroffenen Schulen eingeholt, eigener Kalender verteilt
- Einsatzplan, Stellvertretungen und Einführung neuer Mitarbeitender geregelt
- Rechnungen, Abrechnung und Belege abgeschlossen
- nicht mehr benötigte Daten gelöscht
- Elternbrief zum Start verschickt
Quellen
- Schulferien – Kanton Zürich
- Schulferien – Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern
- Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung (VBV), SRL 405 – Kanton Luzern
- Broschüre Tagesstrukturen, September 2021 – Volksschulamt Kanton Zürich
- Datenschutz in Vereinen – Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Vorgaben von Kanton und Gemeinde gehen vor.